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   OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04   

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OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04 (https://dejure.org/2007,9681)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.12.2007 - 5 U 98/04 (https://dejure.org/2007,9681)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 5 U 98/04 (https://dejure.org/2007,9681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen b.z.w. die vorherige behördliche Heranziehung des Sanierungspflichtigen als Voraussetzung für eine Feststellungsklage betreffend die Ausgleichspflicht des Sanierungspflichtigen nach § 24 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG); ...

  • Judicialis

    BBodSchG § 4; ; BBodSchG § 24; ; UmweltHG § 6; ; UmweltHG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichspflicht des früheren Betreibers einer Hausmülldeponie nach § 24 BBodSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03

    Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
    Bei der Frage, ob die Bodenverunreinigungen von der Beklagten als Handlungsstörerin verursacht worden sind - Voraussetzung für einen Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG - kommen den Klägern als Grundstückseigentümer nach der grundlegenden Entscheidung des BGH in NJW-RR 2004, 1243, 1247 Beweiserleichterungen insoweit zugute, als sie sich zunächst auf eine analoge Anwendung der Ursachenvermutung aus den §§ 6, 7 Umwelthaftungsgesetz stützen können.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof inzwischen auch vor dem Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes getroffene Abreden als "Vereinbarungen" im Sinne des § 24 Abs. 2 Satz 2 BBodSchG angesehen (BGH, Urteil des XII. Zivilsenats vom 28. Juli 2004 - XII ZR 163/03 -, NJW-RR 2004, 1596, 1597: Verantwortung des Vermieters für den Erhalt der Mietsache und damit auch für die Beseitigung von Bodenkontaminationen; Urteil des V. Zivilsenats des BGH vom 2. April 2004 - V ZR 267/03 -, NJW-RR 2004, 1243, 1246).

    (2) Lässt sich eine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung - wie hier - nicht feststellen, hat der Bundesgerichtshof (in NJW-RR 2004, 1243, 1246 a. E.) erwogen, ob ein Grundstückseigentümer durch § 242 BGB an der Geltendmachung des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Verursacher gehindert ist, wenn er bei Abschluss des Kaufvertrages - auch mit einem dritten Veräußerer - Kenntnis von den schädlichen Bodenveränderungen oder der Einordnung als Altlast hatte.

    Kenntnis vom Risiko einer Altlast begründet nämlich nicht ohne weiteres Kenntnis von der konkreten Altlast (BGH NJW-RR 2004, 1243, 1246, rechte Spalte sub c).

    Ganz abgesehen hiervon hat der BGH aaO die Frage der Rechtsfolgen selbst bei einer Kenntnis von der Altlast im von ihm zu entscheidenden Sachverhalt zwar offen gelassen, aber gleichwohl nachfolgend die Unschädlichkeit einer Kenntnis zumindest im Verhältnis zum Verursacher herausgestellt (BGH NJW-RR 2004, 1243, 1247).

    Es liegt kein Fall vor, wo die Kläger als Erwerber über § 24 Abs. 2 BBodSchG ein zweites Mal entschädigt würden (vgl. insoweit auch BGH NJW-RR 2004, 1243, 1246, rechte Spalte sub cc).

  • BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03

    Pflicht des Mieters zur Reinigung und Instandhaltung einer Abscheideanlage

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
    Zwar hat der Bundesgerichtshof inzwischen auch vor dem Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes getroffene Abreden als "Vereinbarungen" im Sinne des § 24 Abs. 2 Satz 2 BBodSchG angesehen (BGH, Urteil des XII. Zivilsenats vom 28. Juli 2004 - XII ZR 163/03 -, NJW-RR 2004, 1596, 1597: Verantwortung des Vermieters für den Erhalt der Mietsache und damit auch für die Beseitigung von Bodenkontaminationen; Urteil des V. Zivilsenats des BGH vom 2. April 2004 - V ZR 267/03 -, NJW-RR 2004, 1243, 1246).
  • OLG Celle, 07.03.2003 - 21 U 66/02

    Umfang des Ausgleichsanspruchs nach Bodensanierung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
    Ersichtlich ist Herr B angesichts dieses Ablaufs nicht selbst zum Betreiber einer Deponie und zum Handlungsstörer geworden (zum eindeutigen Vorrang der Haftung des Handlungsstörers gegenüber dem Zustandsstörer nach § 24 Abs. 2 S. 2 BBodSchG vgl. OLG Celle in NVwZ 2004, 379, 381).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
    Doch hat bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 102, 1 ff. = NJW 2000, 2573 ff.) die Thematik nicht am Rückwirkungsverbot gemessen, sondern an der Frage der zulässigen Sozialbindung des Eigentums.
  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
    Anderes folgt auch nicht etwa daraus, dass derzeit auf der streitgegenständlichen Fläche als unbeplantem Innenbereich gemäß § 34 Abs. 1 und 2 BauGB allenfalls eine dem Betrieb der I-Werke vergleichbare gewerblich-industrielle Nutzung zulässig sein dürfte und die Beklagte ein Mehr an zulässiger Nutzung erst durch Überplanung schaffen müsste, auf welche die Kläger keinen Individualanspruch haben (vgl. § 2 Abs. 3 BauGB; auch drittbezogene Amtspflichten ihnen gegenüber bestehen erst innerhalb des planerischen Abwägungsprozesses, vgl. BGH NJW 1984, 2516, 2519).
  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 75.75

    Ordnungsverfügung gegen Kabelabbrennung trotz Genehmigung nach BImSchG; Fehlende

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
    Ohnehin wird eine sog. Legalisierungswirkung einer etwaigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungserteilung noch nicht aus einer bloßen behördlichen Duldung oder Untätigkeit abgeleitet werden können (VGH Mannheim NVwZ-RR 1996, 387, 389) und auch im Übrigen nur dann anzunehmen sein, wenn die Genehmigung ihrem Inhalt nach das realisierte Risiko überhaupt thematisieren konnte (vgl. BVerwGE 55, 118, 121 ff.).
  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
    Denn zum einen ist die Überplanung eine Bedingung, deren Eintritt nicht völlig ungewiss ist, sondern von der Beklagten selbst hergestellt werden kann und angesichts schon erfolgter Vorplanung auch mehr als eine bloße Möglichkeit darstellt (vgl. insoweit ähnlich BGHZ 28, 225, 233 f.: Zulässigkeit der Feststellung künftiger Schadensersatzpflicht eines Steinbruchbetreibers, wenn vom die Ersatzpflicht auslösenden Weiterbetrieb des Steinbruchs auszugehen ist).
  • BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61

    Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
    Zum anderen steht - insoweit weicht die Sachlage ab von der für unzulässig gehaltenen Feststellung künftiger Erbberechtigung (BGHZ 37, 137, 144 f.) - die Planaufstellung keinesfalls im völlig ungebundenem Ermessen einer Gemeinde.
  • OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen ehemaligen Grundstücksmieter wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
    Andererseits setzt die in diesem Rechtsstreit noch näher zu thematisierende Ausgleichspflicht zwischen mehreren Sanierungspflichtigen nach § 24 Abs. 2 BBodSchG als solche weder die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, noch die explizite behördliche Heranziehung eines Sanierungspflichtigen voraus (OLG Bremen, Urteil vom 23.3.2007, 5 U 44/06, bei Juris RdNr. 25 mwN; Wagner, BB 2000, 417, 421; Frenz DB 2000, 2461, 2462; derselbe NVwZ 2000, 647, 648; Schönfeld NVwZ 2000, 648, 649 f.; Sondermann/Henke in Versteyl/Sondermann, BBodSchG § 24 Rn. 22; Dombert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BBodSchG § 24 Rn. 21 ff; a.A. allerdings Knoche, NVwZ 1999, 1198, 1199 f.).
  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 39/80

    Kiesgrubendeponie - § 677 BGB, § 426 BGB, § 22 WHG, grds. kein zivilrechtlicher

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
    Dies gilt auch, soweit das eigentliche Novum des § 24 Abs. 2 BBodSchG - nämlich die gesetzliche Regelung eines internen Ausgleichs unter den nach öffentlichem Recht zur Sanierung verpflichteten Sanierungsverantwortlichen, was noch von BGH NJW 1981, 2457, 2458 ausdrücklich abgelehnt worden war - selbst dann im Ergebnis zu einer Inanspruchnahme der Beklagten führen kann, wenn zuvor behördlicherseits nicht die Beklagte, sondern die Kläger als Zustandsverantwortliche in Anspruch genommen worden wären.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 10 S 2687/95

    Altlastensanierung: Erkundungsmaßnahmen - Störerauswahl - keine Verjährung der

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12

    Bodenschutzrecht: Anwendbarkeit des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs auf die

    Eine explizite behördliche Heranziehung ist nicht erforderlich (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 5 U 98/04 -, juris, Rn. 42).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2013 - 9 U 108/12

    Berufung wegen Altlastensanierung in Reutlingen Unter den Linden 17

    Dahinter steht jedoch die Wertung des Gesetzgebers, dass der Verursacher einer zeitlich weit zurückliegenden Altlast bzw. dessen Rechtsnachfolger der Sanierungspflicht immer noch näher steht als die Allgemeinheit der Steuerzahler (Schlesw. Holst. OLG, Urt. v. 20.12.2007 - 5 U 98/04, Rz. 52, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 11.09.2013 - 11 U 22/12

    Verantwortlichkeit des Verursachers von Bodenkontaminationen für deren

    Durch § 24 BBodSchG soll zudem eine frühzeitige Klärung der wechselseitigen Verantwortungsbereiche der in Betracht kommenden Verantwortlichen erfolgen und eine frühzeitige Kooperation aller Sanierungsbeteiligten erreicht werden (vgl. SchlHOLG, OLGR 2008, S. 299).
  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140

    Zur Störerauswahl bei einer Verfüllung einer Kiesgrube im Jahr 1939

    Entsprechend ist auch das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen ist, dass die Antragsgegnerin auf den verfahrensgegenständlichen Grundstücken keine Deponie betrieben hat und folgerichtig auch nicht als Handlungsstörerin in Anspruch genommen werden kann (vgl. hierzu OLG SH, U.v. 20.12.2007 - 5 U 98/04 - juris Rn. 76).
  • VG Augsburg, 12.09.2022 - Au 9 K 21.1644

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Untersuchungsmaßnahmen im Bereich einer

    Die Schadstoffbelastung, aus der die Sanierungsnotwendigkeit vorliegend resultiert, liegt dabei innerhalb der Spannbreite von Befunden, die bei nach damaligem Stand betriebenen Hausmülldeponien zu erwarten sind (vgl. OLG SH, U.v. 20.12.2007 - 5 U 98/04 - juris Rn. 60-63).
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